
Länderkompass
Mecklenburg-Vorpommern
Die Checkliste nennt die Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen. Aussagen zu Nachteilsausgleich und Zeugnisregeln stehen in den zugänglichen Quellen nicht.
Rechtsgrundlage
Die Checkliste nennt die Förderverordnung Lesen, Rechtschreiben, Rechnen.
Die Quelle sagt dazu nichts.
Mitteilungsblätter mit den Schulvorschriften 2024
Für sonderpädagogischen Förderbedarf gelten eigene Vorschriften des Landes.
Für Oberstufe, Abitur und Zeugnisse gelten weitere Vorschriften der jeweiligen Schulart.
Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten
LRS steht für besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben.
Die Quelle sagt dazu nichts.
Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, nicht die fachlichen Anforderungen.
Die Quelle nennt dafür keine abschließende Liste von Maßnahmen in der zugänglichen Fassung.
Die Quelle sagt zur Schuleingangsphase in der zugänglichen Fassung nichts.
Die Quelle sagt zum Beschluss einer Klassenkonferenz in der zugänglichen Fassung nichts.
Rechnen
Die Quelle sagt dazu nichts.
Die Quelle sagt dazu nichts.
Die Quelle sagt zu einzelnen Hilfsmitteln und Arbeitszeitregelungen nichts.
Die Quelle sagt zu einer Absenkung der Bewertungsmaßstäbe nichts.
Die Quelle sagt zu einem allgemeinen Notenschutz in Mathematik nichts.
Weitere Beeinträchtigungen
Für sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es eine eigene Förderverordnung.
Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie berät zu diagnostischen Fragen.
Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie
Die zugänglichen Quellen nennen ADHS nicht als eigenen Tatbestand der LRSRVO.
Die Quelle sagt dazu nichts, ob ADHS allein ein besonderes Verfahren auslöst.
Nachteilsausgleich und Notenschutz
Nachteilsausgleich passt Bedingungen an, ohne das Anforderungsniveau zu verändern.
Die Quelle sagt dazu nichts.
Die zugängliche Quelle sagt zu Notenschutz bei Rechenschwierigkeiten nichts.
Die zugängliche Quelle sagt zu Zeugnisvermerken und Beiblättern nichts.
Wer entscheidet?
Die Quelle sagt zur Zuständigkeit für den Nachteilsausgleich in der zugänglichen Fassung nichts.
Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie unterstützt bei diagnostischen Fragen.
Die Quelle sagt zur Beteiligung eines Staatlichen Schulamts am Anerkennungsverfahren nichts.
Die Quelle sagt zur Zuständigkeit eines Prüfungsausschusses in der zugänglichen Fassung nichts.
Oberstufe und Abitur
Die Quelle sagt dazu nichts.
Die Quelle sagt zu besonderen Regelungen für das Abitur in der zugänglichen Fassung nichts.
Die Quelle sagt zu Notenschutz bei Rechenschwierigkeiten im Abitur nichts.
Wo du nachfragen kannst
Frage zuerst die Schulleitung nach dem passenden Verfahren.
Bei diagnostischen Fragen kannst du den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie fragen.
Die zugängliche Quelle nennt keine weitere Zuständigkeit für dein Anliegen.
Diese Übersicht ersetzt keine Auskunft für deinen Einzelfall.
Quellen
- Mitteilungsblätter mit den Schulvorschriften 2024, amtliche Übersichtsseite, nur Auszug gelesen.
- Zentraler Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie, amtliche Informationsseite, nur Auszug gelesen.
- Checkliste zur Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung einer Teilleistungsstörung, amtliches PDF, nur Auszug gelesen.
Stand dieser Übersicht: 14. Oktober 2026.
